Tatsächlich ist das spezielle „Oldtimer-Pickerl“ für das Verkehrsministerium in Bonn gar kein Thema. Kurz gefasst lautet die Antwort: „Die Zulassungskopie, hinter der Windschutzscheibe eines historischen Fahrzeugs angebracht, genügt als Nachweis.“

Auch auf bilaterale Abkommen, die auch mit vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten geschlossen werden müssten, könne man in diesem Zusammenhang verzichten.

Die Schreiben des österreichischen und deutschen Verkehrsministeriums sind zum Download (weiter unten!) bereitgestellt!  •