Die auf das Autohaus-Geschäft spezialisierte Uniqa- Tochter VMS
konnte im vergangenen Jahr einmal mehr steigern. Geschäftsführer
Peter Steininger bereitet sich gerade auf die Herausforderungen des
heurigen Jahres vor: IDD und DSGVO
A&W: Die Versicherungsbranche ist heuer mit zwei Neuerungen
konfrontiert: IDD und DSGVO. Wie geht es VMS damit?
Peter Steininger: Die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist nicht
der Tod des Versicherungsvertriebsüber das Autohaus. Das
Beratungsprotokoll und das Produktinformationsblatt bilden aber einen
gewaltigen, administrativen Aufwand. Als VMS machen wir uns im
Bereich IDD keine Sorgen, wir bereiten uns gut vor und wir
unterstützen unsere Partner ohnehin sehr stark: administrativ und vor
allem personalintensiv.
Wie steht es mit der DSGVO?
Steininger: Die Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt uns intern
sehr. Es gibt kein Präjudiz, keine Erfahrungen und kaum Vorlagen. Da
geht es u. a. um die Auftragsverarbeiter- Vereinbarung, die wir zum
Beispiel mit einem Software-Anbieter abschließen müssen, der für uns
Daten verarbeitet. Wir müssen diese aber auch mit unseren Partnern,
den Autohäusern, abschließen, da das Autohaus unsere Daten von und
für uns verarbeitet. Wir sind allerdings der Meinung, dass Autohäuser
auch Auftragsverarbeiter-Vereinbarungen mit uns unterschreiben
müssen, weil wir ja auch Kundendaten der Autohäuser verwenden und
verarbeiten.
Das Wichtigste: Wie läuft das Geschäft und wo liegen die Stärken von
VMS?
Steininger: Von 20.373 Stück Neugeschäft im Jahr konnten wir auf
23.722 Stück im Jahr 2017 erneut eine deutliche Steigerung erzielen.
Damit haben wir uns in 11 Jahren mehr als verdoppelt.
Aktuell arbeiten wir mitüber 1.000 Versicherungsvermittlern in den
Partner-Autohäusern zusammen. Betreut werden diese Autoverkäufer von
50 Außendienstmitarbeitern sowie von 9 Kollegen in der VMS-Zentrale
in Wien. Wir sind stolz auf unsere sehr guten Betreuer, die sich um
die Autohäuser kümmern.
Wir sind kein Billiganbieter, aber dafür sind wir stabil bei unseren
Kunden und müssen nicht bei einem leicht erhöhten Schadensverlauf
kündigen. Das kommt auch den Autohäusern zugute. Ein Vorteil ist
natürlich der geringere Selbstbehalt, wenn der Kunde im ausliefernden
Betrieb reparieren lässt. Denn der Verkäufer möchte klarerweise eine
Provision, aber der Unternehmer will den Kunden an den Betrieb und
die Werkstatt binden und auch den Schaden reparieren. (GEW)