Auf Basis von EU-Richtlinien aus 2014 (konkret 2014/45/EG und
2014/47/EG) wurde die PBStV, die die Grundlage für unser "Pickerl"
ist, nun geändert. Es war die Maßnahme an sich schon ziemlich
überfällig, dennoch gibt es die üblichen Flüchtigkeitsfehler.
Wer
meint, mit der konsolidierten Fassung des offiziellen RIS
Rechtsinformationssystems (Stand 19.4.) eine dem Letztstand
entsprechende Fassung zu haben, irrt. Etwa sind die Anlagen 1 und 2a
Schnee von gestern.
Ab Pkw-Baujahr 2006 werden hinsichtlich der Abgaskontrolle Maßnahmen
vorgesehen, die jene Länder, die früher gehandelt haben, schon wieder
geändert haben. Es handelt sich um den Verzicht auf die
Endrohrmessung. Dem Vernehmen nach soll der neue Minister die
bisherige Methode als aus der Steinzeit stammend bezeichnet haben. Es
gab einen ziemlichen Sturm derEntrüstung bei einigen Fachleuten bis
hinauf zu den Experten der TU.
Es ist schon richtig, dass das Hochdrehen von Dieselmotoren bis zur
Abregeldrehzahl eine nervige und nicht motorenfreundliche Prozedur
ist. Es waren auch Maßnahmen, die anlässlich der Abgasprüfung manchen
Fahrzeughaltern angeraten wurden (wie "Fahr"n S" einmal voll auf der
Autobahn, damit der Dreck hinten rauskommt!") nicht der Weisheit
letzter Schluss. Unter Annahme von exakt arbeitenden Komponenten der
Motorensoftware, welche Fehlermeldungen im OBD-System hinterlassen
sollten, besteht die Möglichkeit, dass manche Motoren gar keine
herausfordernden Lastzustände erleben und auch der OBD nichts melden.
Werkstattmessgeräte sind genauer und müssen stets kalibriert werden.
Exakte technische Kontrollen sind im Zeitalter der Softwarelösungen
oft mit Problemen verbunden, insbesondere als die Programmierung
durch Fahrzeughersteller in der jüngeren Vergangenheit massiv in
Verdacht geriet. Darüber können leistungerhöhende Eingriffe in die
Software massive Abgassteigerungen hervorrufen, ohne sich immer im
OBD-System zu verewigen. Das Themaist schwierig genug, um den Rat
von echten und unabhängigen Fachleuten einzuholen, wozu haben wir
denn von der Allgemeinheit mitfinanzierte Hochschulinstitute.
Stammtischlösungen sind hier fehl am Platz.
Das grüne Pickerl wird der Vergangenheit angehörigen, die
Sinnhaftigkeit desselben war mir stets ein Rätsel. Damit das weiße
aber nicht einsam ist, kommt ein neues rotes für historische
Kraftfahrzeuge hinzu. Das ist gut so, denn damit können auch die
durchzuführenden Prüfungen an das Alter der Fahrzeuge angepasst
werden. Die ursprüngliche Absicht hinter der Pickerl-Idee war es,
leicht erkennbare Nachweise für Verkehrssicherheit und
Umweltgerechtheit zu schaffen.
So manches Problem der§57a-Überprüfung ist nach wie vor ungelöst.
Zum Beispiel werden seitens der EU außerordentliche Prüfungen der
ordnungsgemäßen Instandsetzung von verunfallten Kfz verlangt.
Werkstätten bekommen rasch abtransportierte und im Ausland
zusammengeflickte Fahrzeuge gar nicht zu Gesicht. Die EU würde auch
den Kilometerstand von 160.000 als Grund für eine außerordentliche
Prüfung sehen, wozu es nur 3 Fragen gibt: Wie wissen? Wer macht?
Warum 160?
Bis Ende 2018 wird ein Schallpegelmesser verlangt, zu dessen
Handhabung aber noch einiges fehlt. Es wäre ja wunderschön,
Krawallmacher zu entlarven. Es ist unverständlich, warum die
Allgemeinheit gequält werden muss, wenn es auch leise geht.
Bei mehr als 160 Seiten detaillierter EU-Richtlinien stellt sich wie
beim ganzen Kraftfahrrecht die Frage, ob man 78 Seiten Aufwändiges
wie die PBStV braucht und nicht wenige erläuternde Texte sinnvoller
wären. Kleines Detail am Rande: Bei der EU existiert der von unseren
Behörden in die Verantwortung der Betriebe verlagerte
Vorschriftsmangel nicht.