Wer meint, mit der konsolidierten Fassung des offiziellen RIS Rechtsinformationssystems (Stand 19.4.) eine dem Letztstand entsprechende Fassung zu haben, irrt. Etwa sind die Anlagen 1 und 2a Schnee von gestern.

Ab Pkw-Baujahr 2006 werden hinsichtlich der Abgaskontrolle Maßnahmen vorgesehen, die jene Länder, die früher gehandelt haben, schon wieder geändert haben. Es handelt sich um den Verzicht auf die Endrohrmessung. Dem Vernehmen nach soll der neue Minister die bisherige Methode als aus der Steinzeit stammend bezeichnet haben. Es gab einen ziemlichen Sturm derEntrüstung bei einigen Fachleuten bis hinauf zu den Experten der TU.

Es ist schon richtig, dass das Hochdrehen von Dieselmotoren bis zur Abregeldrehzahl eine nervige und nicht motorenfreundliche Prozedur ist. Es waren auch Maßnahmen, die anlässlich der Abgasprüfung manchen Fahrzeughaltern angeraten wurden (wie "Fahr"n S" einmal voll auf der Autobahn, damit der Dreck hinten rauskommt!") nicht der Weisheit letzter Schluss. Unter Annahme von exakt arbeitenden Komponenten der Motorensoftware, welche Fehlermeldungen im OBD-System hinterlassen sollten, besteht die Möglichkeit, dass manche Motoren gar keine herausfordernden Lastzustände erleben und auch der OBD nichts melden. Werkstattmessgeräte sind genauer und müssen stets kalibriert werden. Exakte technische Kontrollen sind im Zeitalter der Softwarelösungen oft mit Problemen verbunden, insbesondere als die Programmierung durch Fahrzeughersteller in der jüngeren Vergangenheit massiv in Verdacht geriet. Darüber können leistungerhöhende Eingriffe in die Software massive Abgassteigerungen hervorrufen, ohne sich immer im OBD-System zu verewigen. Das Themaist schwierig genug, um den Rat von echten und unabhängigen Fachleuten einzuholen, wozu haben wir denn von der Allgemeinheit mitfinanzierte Hochschulinstitute. Stammtischlösungen sind hier fehl am Platz.

Das grüne Pickerl wird der Vergangenheit angehörigen, die Sinnhaftigkeit desselben war mir stets ein Rätsel. Damit das weiße aber nicht einsam ist, kommt ein neues rotes für historische Kraftfahrzeuge hinzu. Das ist gut so, denn damit können auch die durchzuführenden Prüfungen an das Alter der Fahrzeuge angepasst werden. Die ursprüngliche Absicht hinter der Pickerl-Idee war es, leicht erkennbare Nachweise für Verkehrssicherheit und Umweltgerechtheit zu schaffen.

So manches Problem der§57a-Überprüfung ist nach wie vor ungelöst. Zum Beispiel werden seitens der EU außerordentliche Prüfungen der ordnungsgemäßen Instandsetzung von verunfallten Kfz verlangt. Werkstätten bekommen rasch abtransportierte und im Ausland zusammengeflickte Fahrzeuge gar nicht zu Gesicht. Die EU würde auch den Kilometerstand von 160.000 als Grund für eine außerordentliche Prüfung sehen, wozu es nur 3 Fragen gibt: Wie wissen? Wer macht? Warum 160?

Bis Ende 2018 wird ein Schallpegelmesser verlangt, zu dessen Handhabung aber noch einiges fehlt. Es wäre ja wunderschön, Krawallmacher zu entlarven. Es ist unverständlich, warum die Allgemeinheit gequält werden muss, wenn es auch leise geht.

Bei mehr als 160 Seiten detaillierter EU-Richtlinien stellt sich wie beim ganzen Kraftfahrrecht die Frage, ob man 78 Seiten Aufwändiges wie die PBStV braucht und nicht wenige erläuternde Texte sinnvoller wären. Kleines Detail am Rande: Bei der EU existiert der von unseren Behörden in die Verantwortung der Betriebe verlagerte Vorschriftsmangel nicht.