Nach einer erneuten Verschiebung der EU-weit gültigen Versicherungs vertriebs-Richtlinie (IDD) tritt diese nun mit 1. Oktober 2018 in Kraft. Im Rahmen dessen wurde auch die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung verlängert.

Die neuen Regelungen der IDD für den Versicherungsvertrieb werden in Österreich unter anderem im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Gewerbeordnung umgesetzt. Die für die Versicherungsvermittlung im Autohaus ausschlaggebende Gewerbeordnung wurde noch nicht verabschiedet und wird erst für Juni 2018 erwartet.

Aufgrund der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten dieser Regelung bleibt für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Autohaus nur ein sehr geringer Zeitraum.

Das Ziel der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ist, dem Kunden den für seine Wünsche und Bedürfnisse passenden Versicherungsschutz anzubieten und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Erleichterungen für Vermittler in Nebentätigkeit

Steht für den im Hauptgewerbe tätigen Versicherungsvermittler eine mindestens 15-stündige, jährliche Weiterbildungsverpflichtung außer Streit, sieht die europäische Richtlinie prinzipiell Erleichterungen für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit vor.

Um dem Regierungswunsch der Vermeidung von Gold-Plating zu entsprechen, wäre eine nationale gesetzliche Umsetzung am Beispiel der deutschen Gewerbeordnung mit stark reduzierter Weiterbildungsverpflichtung für den Autohausversicherungsvertrieb wünschenswert. Insbesondere in diesem Punkt ist die Ausformulierung der Gesetzgebung noch strittig und daher die endgültige Umsetzung der Gewerbeordnung abzuwarten. (RED)