Nachdem die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) erst am 1.10.2018
in Kraft tritt, wurde auch die Umsetzungsfrist verlängert. Endgültige
Regelungen sind also abzuwarten.
Nach einer erneuten Verschiebung der EU-weit gültigen Versicherungs
vertriebs-Richtlinie (IDD) tritt diese nun mit 1. Oktober 2018 in
Kraft. Im Rahmen dessen wurde auch die Frist zur Umsetzung der
Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung verlängert.
Die neuen Regelungen der IDD für den Versicherungsvertrieb werden in
Österreich unter anderem im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und
der Gewerbeordnung umgesetzt. Die für die Versicherungsvermittlung im
Autohaus ausschlaggebende Gewerbeordnung wurde noch nicht
verabschiedet und wird erst für Juni 2018 erwartet.
Aufgrund der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten dieser Regelung
bleibt für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Autohaus nur
ein sehr geringer Zeitraum.
Das Ziel der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ist, dem Kunden den
für seine Wünsche und Bedürfnisse passenden Versicherungsschutz
anzubieten und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Erleichterungen für Vermittler in Nebentätigkeit
Steht für den im Hauptgewerbe tätigen Versicherungsvermittler eine
mindestens 15-stündige, jährliche Weiterbildungsverpflichtung außer
Streit, sieht die europäische Richtlinie prinzipiell Erleichterungen
für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit vor.
Um dem Regierungswunsch der Vermeidung von Gold-Plating zu
entsprechen, wäre eine nationale gesetzliche Umsetzung am Beispiel
der deutschen Gewerbeordnung mit stark reduzierter
Weiterbildungsverpflichtung für den Autohausversicherungsvertrieb
wünschenswert. Insbesondere in diesem Punkt ist die Ausformulierung
der Gesetzgebung noch strittig und daher die endgültige Umsetzung der
Gewerbeordnung abzuwarten. (RED)