Wie wir in unserem Artikel „Vorsicht vor den neuen Fristen!" bereits informiert haben, gibt es bei allen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen, allen Lkw über und auch unter 3,5 t hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3), allen Omnibussen (Fahrzeugklassen M2 und M3), Anhängern über 3,5 t hzG (Klassen O3 und O4), Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h mit Inkfrafttreten des Gesetzes am 20. Mai 2018 keine Nachfrist mehr. Dafür gilt künftig eine Vorfrist von 3 Monaten.

 

Für jene Plaketten mit Lochung Jänner bis Mai 2018 informiert die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik über Übergangsbestimmungen bei sich ändernden Toleranzfristen.


Das Informationsblatt mit der Übersichtstabelle steht unten zum Download bereit! •