Dies stehe laut Greenpeace in dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) und damit torpediere die Regierung Umweltschutz und Klimaziele.

Untermauert werden die Bedenken von Greenpeace mit einer Stellungnahme der Umweltanwaltschaft: „Kurz gefasst, soll also normiert werden, dass für bestimmte Fahrzeuge jüngeren Baujahrs von einer Endrohr-Abgasmessung bei der wiederkehrenden Begutachtung abzusehen und diese durch eine Auslese der sogenannten On-Board-Diagnose-Daten (OBD-Daten) zu ersetzen ist. In mehreren – vor allem deutschen – Studien wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Auslese von OBD-Fehlern ungeeignet ist, um ein intaktes Abgasverhalten sicherzustellen. Bei bestimmten Defekten zeigen Kraftfahrzeuge einen wesentlich erhöhten Schadstoff-Ausstoß, obwohl OBD keinen Fehler anzeigt.“

 

Ganz anders sieht das Verkehrsminister Norbert Hofer, der von einem „klassischen Fall von Fake News“ spricht. Demnach sei der Entwurf zur Novellierung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung am 7. Dezember 2017 also 11 Tage vor der Angelobung der neuen Regierung in Begutachtung geschickt worden. Der dafür verantwortliche Verkehrsminister hieße Jörg Leichtfried (SPÖ).

 

Auch der Autofahrerklub ÖAMTC kritisiert Greenpeace und spricht „von technischer Unwissenheit“. Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: „Bei der § 57a-Überprüfung wurden bisher mittels Endrohrmessung lediglich Feinstaubwerte, jedoch keine NOx-Werte gemessen. Bei dieser Form der Überprüfung ist dies technisch auch nicht mehr möglich. Und für die Überprüfung des Abgassystems ist die On-Board-Diagnose bei modernen Fahrzeugen wesentlich genauer.“

 

Von einem Rückschritt bei der Überwachung der Einhaltung von Abgasnormen könne also nicht die Rede sein. „Bei neueren Fahrzeugen ist die Überwachung der Motorelektronik und der Abgasnachbehandlung so weit entwickelt, dass mögliche Fehler durch eine Computer-Diagnose bereits erkannt werden können, bevor sie bei einer Abgasprüfung auffallen.“ Konkret soll mit der Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellen-Verordnung bei Fahrzeugen der Klassen Euro 5 und Euro 6 die Funktionsfähigkeit des Abgassystems mit Hilfe der On-Board-Diagnose bestimmt werden, statt wie derzeit mit einer Endrohrmessung. Die On-Board-Diagnose sei nicht nur die modernere Prüfmethode, sondern habe auch den Vorteil, dass es nicht mehr zu Motorschäden komme. •