Denn mit diesem Datum endet die gesetzliche Übergangsfrist für die alte Lösung der EBV, da hier die Änderungen der 34. KFG-Novelle noch nicht berücksichtigt sind. Danach ist die Übermittlung der Gutachten mit dieser Programmversion nicht mehr möglich.
EBV-Anwender haben für die verbleibenden Tage 2 Möglichkeiten:
1) Das Update auf EBV 7.0, welche ebenfalls noch auf einer lokalen Installation basiert, allerdings bereits mit 31. Dezember 2017 ausläuft.
2) Der Umstieg auf die webbasierte EBV 7.1, die unter dem Namen EBV2017 angeboten wird. „Bislang verwenden bereits 2.900 Anwender die neue EBV2017“, berichtet Harald Habacher, der als Leiter Automotive Projekte beim Österreichischen Wirtschaftsverlag für die EBV verantwortlich ist. •
