„Wir haben uns an das Finanzministerium gewandt und eine Zusicherung erhalten, dass die NoVA zumindest noch bis inklusive 2019 anhand des bisherigen Testverfahrens errechnet wird. Wichtig für Besitzer von bereits zugelassenen Dieselfahrzeugen ist außerdem, dass sich für sie dadurch nichts ändert“, erklärt ÖAMTC-Cheftechniker Dipl.-Ing. Dr. Max Lang.

 

Die neuen Abgasvorschriften vereinen erstmals Labor- mit Straßentests und liefern daher deutlich realitätsnähere Ergebnisse. Der Grenzwert für Stickoxide liegt im Labortest bei 80 mg/km. Dazu kommen nun Straßentests (RDE), bei denen das Auto höchstens 168 mg Stickoxide ausstoßen darf. Dieses neue Verfahren trage dazu bei, dass die Stickoxidwerte moderner Dieselfahrzeuge deutlich abgesenkt werden. Der ÖAMTC wisse aus eigenen Messungen, dass bereits heute Autos auf der Straße seien, die unter 100 mg Stickoxide auf der Straße ausstoßen, so Lang. •