Durch den Pensionsaufschub verringert sich in der so genannten Bonusphase ab Erfüllung der Voraussetzungen für die Regelpension der Pensionsversicherungsbeitrag um 50%. Für den Fall, dass in der Bonusphase doch die Pension angetreten wird, muss der volle PV-Beitrag entrichtet werden.


Weiter unten können Sie ein Schreiben der Wirtschaftskammer herunterladen, in dem Sie nähere Informationen zum Pensionsaufschub finden!