Wie die AK Oberösterreich mitteilte, bräuchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb erlaube der Gesetzgeber die Bezahlung in Naturalien nur in einem geringen Ausmaß. Dennoch habe ein Linzer Autohändler einem Verkäufer weniger als das kollektivvertragliche Mindestentgelt bezahlt, mit der Begründung, der Mann dürfe ja das Firmenauto auch privat benutzen.

 

Das habe der Autoverkäufer nicht hinnehmen wollen und sich daher an die Arbeiterkammer gewandt. Diese habe für ihren Klienten eine Nachzahlung gefordert. Da der Autohändler aber auf seinem Standpunkt beharrt habe, klagte die AK. 2 mal entschied das zuständige Gericht zugunsten des Arbeitnehmers, 2 mal berief der Arbeitgeber gegen das Urteil. Schließlich wurde die Entscheidung auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Der Autoverkäufer erhielt rund 9.200 € Nachzahlung. •