Das Bundesgremium des Fahrzeughandels lehnt Vorschläge, die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren – und damit zum Beispiel auch für Gebrauchtfahrzeuge – sowie die Beweislastumkehr zwingend auf 2 Jahre zu verlängern, ab. Stattdessen solle es bei der auf 6 Monate beschränkten Beweislastumkehr sowie der Möglichkeit, die Gewährleistung bei Gebrauchtautos auf 1 Jahr zu begrenzen, bleiben.
Gute Chancen hat ein branchenübergreifendes Vorgehen, das am 15. Februar 2017 in der Wirtschaftskammer beraten werden soll. Auch der Handelsverband Österreich hat in einer akutellen Stellungnahme die Richtlinie zu den Gewährleistungsbestimmungen als „schwer geschäftsschädigend“ bezeichnet und gefordert, sie entsprechend zu überarbeiten. •
