So beträgt die Erhöhung für Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen 1,43 %, die der Ist-Löhne 1,33 % (mindestens jedoch 30 €). Die Mindestlöhne wurden damit erhöht, aber viele andere Verhandlungsergebnisse liegen unter dem Abschluss 2016.

 

Die Freizeitoption wurde verlängert; ab 1. Jänner 2017 beginnende Karenzen werden vollständig angerechnet.

Weitere Details des Abschlusses enthält die „AUTO-Information“ Nr. 2347, die am 25. November 2016 erscheint! •