Das unter 26 S 64/16f vom zuständigen Gericht geführte Verfahren erhielt nicht die ausreichende Kapitalmehrheit zur Betriebsfortführung.
Wie ein Experte des Kreditschutzverbandes 1870 sagte, gibt es mehrere Varianten, um das Unternehmen in anderer Art fortzuführen. Einerseits könnte den Gläubigern ein verbesserter Sanierungsplan vorgelegt werden, andererseits bestünde die Möglichkeit, dass jemand aus der Gesellschafter-Ebene eine Nachfolger GmbH gründet, die wesentlichen Vermögenswerte der Schuldnerin übernimmt und ein Angebot an den Insolvenzverwalter stellt.
Als weitere Variante wäre auch der Einstieg eines neuen Investors denkbar. Sollte keine Lösung gefunden werden, wäre das Unternehmen zur Gänze zu schließen. •
