Im Zentrum der Kritik stand dabei die „Totalschaden-Klausel“, wonach bis dato kaskoversicherte Autos bis zu einem Schaden von etwa 70 % des Wiederbeschaffungswertes repariert wurden. Die Folge sei vielfach die raschere Einstufung eines Unfallfahrzeugs als „wirtschaftlicher Totalschaden“. Ernst verwies auch darauf, dass sich durch die „richtige Wahl“ des Versicherers und den Vertragsabschluss im Autohaus derartige Unannehmlichkeiten vermeiden lassen.
Als Reaktion darauf meldeten sich mehrere Sprecher von Versicherungsunternehmen zu Wort. „Wir übernehmen die Rechnung für Reparaturen bis zu 80 % des Wiederbeschaffungswerts“, sagt etwa Andreas Kößl, Vorstand Uniqa Insurance Group.
„Bei carplus sind Reparaturen bis 80 % des Zeitwertes ohne Rückfrage möglich, darüber hinaus ist die Instandsetzung nach Rücksprache durchführbar, ohne fixes Limit“, erklärt Dr. Franz Ferdinand Gugenberger, Geschäftsführer carplus.
Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter Garanta Österreich, sagt: „Wir bieten seit 10 Jahren die Reparaturmöglichkeit bis zu 100 % des Zeitwertes, im Sinne der Kunden und der Autohäuser.“
Nähere Details über die Reaktion auf die Totalschaden-Aussagen von BGO Komm.-Rat Burkhard Ernst finden Interessierte in „AUTO-Information“ 2332, die am 12. August 2016 erscheint! •
