Grund der Festnahme war die „Tatbegehungsgefahr“. Schuster soll betrügerische und veruntreuende Handlungen bereits teilweise zugegeben haben.
Die Betrugssumme wird mit 4,1 Mio. € beziffert. Der frühere Autohändler, der nach der Einvernahme in die Justizanstalt Wels eingeliefert wurde, dürfte bis zur nächsten Haftprüfung in 14 Tagen inhaftiert bleiben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Details enthält die aktuelle Ausgabe der „AUTO-Information“ Nr. 2330, die am 29. Juli 2016 erscheint! •
