Mein Pfefferoni vom 19. Juli 2016 „Woher das Geld nehmen, wenn nicht stehlen?“ hat Aufmerksamkeit erregt, weil die Konzerne darüber nichts nachweisen und die EU in Brüssel intransparent operiert, ob oder überhaupt derartige Summen an die richtige Adresse fließen.

 

Eigentlich müsste Strafgeld, noch dazu im Milliardenausmaß, wie zuletzt bei den Lkw-Bauern dokumentiert, von der EU zur Schadensbegrenzung der betroffenen Bürger bzw. Unternehmer verwendet werden. Das tut es aber nicht. Man darf vermuten, dass dieses Geld in den grenzenlosen EU-Topf geschüttet wird und die Bestraften derweilen Wege finden, über Steuernachlässe zum Beispiel ihr finanzielles Leid zu lindern.

 

Nun ist es an der Zeit, anhand der 2,9 Mrd. € Strafe den Vollzug zu rekonstruieren, die mit Ausnahme des „Vernaderers“, pardon Kronzeugen, Volkswagen als MAN- und auch Scania-Eigentümer von Daimler, Iveco, Volvo/Renault und DAF jetzt anteilig zu leisten ist, um zu verfolgen, wie das operativ abläuft. Wie sieht nach der öffentlichen Urteilsverkündung die Strafverfügung aus? Sind davon Anwaltskosten und Gerichtsgebühren noch abzuziehen oder handelt es sich tatsächlich um Nettobeträge und welches Zahlungsziel ist hier gegeben?

 

Allein diese Transparenz wäre erfrischend, zu wissen, wie so etwas in der Praxis abläuft. Und wer kümmert sich in der Folge um die Masse der Geschädigten, die über 15 Jahre, bescheinigt im Urteilsspruch, durch Preisabsprachen finanziell hinters Licht geführt worden sind?

 

Wir bleiben dran! •