Einigkeit herrscht mittlerweile zwischen Dipl.-Ing. Bernhard Wiesinger, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung und Mag. Ulrike Wolf vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) dass zwar Klagen auf eigene Faust finanziell aufwändig werden könnten, die Sammelklage über eine niederländische Stiftung zur Abgeltung des merkantilen Minderwerts aber sinnvoll ist.

 

Der VKI gibt den Betroffenen darüberhinaus die Möglichkeit, sich gegen Gebühr dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzuschließen, betonte Wolf.

 

Auch für Rechtsanwalt Mag. Michael Poduschka aus Perg sind die Testergebnisse nicht maßgebend: An der Irrtumsanfechtung, bei der er bereits das erstinstanzliche Urteil gegen einen Händler erwirkt hat, mit dem der Kaufvertrag aufgehoben wurde, ändere das nichts.

 

Weitere Details enthält die aktuelle „AUTO-Information“ 2326, die am 1. Juli 2016 erscheint!