Vogl unterzog sich 2013 einer Krebstherapie am Grazer LKH. Nach einem fatalen Irrtum – eine Spritze wurde statt in die Vene ins Rückenmark injiziert – verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch, 3 Wochen später verstarb der bekannte Rennfahrer und Autohändler am 23. Dezember 2013.

Der behandelnden Ärztin und 2 mitangeklagten ärztlichen Leitern wurde im darauffolgenden Porzess vorgeworfen, die Einführung von Vorsichtsmaßnamen unterlassen zu haben. Wobei sich alle 3 Mediziner für „nicht schuldig“ erklärten.

 

In einem Gutachten erläuterte ein medizinischer Sachverständiger die genaue Ursache des Todes des 83jährigen Patienten. Die Injektion habe zu einer toxischen Schädigung im Bereich des Zentralnervensystems geführt. Während die beiden leitenden Ärzte freigesprochen wurden, verurteilte die Richterin die behandelnde Ärztin – eine 52jährige Neurologin – wegen fahrlässiger Tötung zu 6 Monaten bedingter Haft und zu 12.000 € Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.