So zum Beispiel neben Ungarn und Italien auch in Deutschland, wo derzeit Autofahrer, die mit abgelaufenen Pickerl unterwegs sind, gestraft werden. Daher sollten österreichische Fahrzeuglenker unbedingt einen Blick auf die §57a-Prüfplakette werfen, bevor die Fahrt ins nördliche Nachbarland angetreten wird und gegebenenfalls vorher die Jahresinspektion durchführen, rät der ARBÖ.

 

Bislang war nur aus Ungarn und Italien bekannt, dass Fahrzeugen mit abgelaufenem Pickerl das Kennzeichen abgenommen bzw. gleich das ganze Fahrzeug beschlagnahmt wurde.

 

Auch Komm.-Rat Fritz Nagl, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik, warnt vor den Folgen: „Seit Jahren weisen wir die Autofahrer darauf hin, dass vor einem Auslandsbesuch, besonders bei einer Urlaubsfahrt, das Fahrzeug von der Werkstätte des Vertrauens zu überprüfen ist. Dies gilt nicht nur für die wiederkehrende Überprüfung nach § 57a, sondern im Detail auch für Reifen, Betriebsflüssigkeiten und sonstige technische Belange.“

 

Wird  das auf der Plakette eingestanzte Fälligkeitsdatum auch um die 4-monatige Toleranzfrist überschritten, drohen auch in Österreich hohe Strafen, die im Extremfall auch mehr als 2.000 € für den Fahrzeuglenker sowie für den Fahrzeughalter ausmachen können. Darüberhinaus kann auch der Versicherungsschutz verloren gehen.