Gefordert wird, 160 km/h Höchstgeschwindigkeit für jene Streckenabschnitte der Autobahn zu erlauben, die dafür ausgelegt sind. Ganze 396 km seien 5-, 6- oder 8-spurig (Stand 2016 laut ASFINAG). Diese sollen – unter dem Augenmerk die Sicherheit nicht zu beeinträchtigen – für schnellere Geschwindigkeiten genutzt werden können.
