Laut Rechtsmeinung des auf den VW-Abgasskandal „eingeschossenen“ Advokaten ist der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs vollendet, der sich aus Täuschung, Irreführung und Vermögensschaden zusammensetzt. Poduschka verdächtigt dabei in Österreich den Importeur Porsche Austria GmbH & Co OG als Verband und beim Hersteller in Deutschland, wo Verbände (= Firmen) nicht belangt werden können, „unbekannte Täter“.

 

Sein Ziel sei die Rücknahme der Fahrzeuge zu definierten Bedingungen, nachdem die Nachbesserung mit Verzögerung erfolge – und diese eigentlich unzumutbar sei: Schließlich liefere dann das Software-Update wieder derjenige, der mit der im Auto enthaltenen Software betrogen habe.


Weitere Details zur Betrugsanzeige enthält die „AUTO-Information“ Nr. 2314, die am 8. April 2016 erscheint!