Erstmals drohen Verwaltungsstrafen für Veränderungen am Tacho: Dessen Stand wird künftig bei der §57a-Überprüfung durch die Werkstätte in einer eigenen Datenbank erfasst.
Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik, begrüsst, dass damit eine alte Forderung der Innung im Kraftfahrgesetz berücksichtigt wird: „Damit wird der Kilometerstand durchgehend nachvollziehbar und kriminelle Handlungen um den Tacho, der für mich ein Dokument des Fahrzeugs darstellt, unter Strafe gestellt: Nicht nur, wenn durch die Manipulationen der Wert und damit der Preis des Fahrzeugs betrügerisch verändert werden sollen, sondern auch deshalb, weil sich die Trickserei auf die Verkehrssicherheit auswirkt, wenn Reparaturen wie der Zahnriementausch nicht oder verspätet gemacht werden und dadurch Motorschäden entstehen oder ein Unfall geschieht!“
Manipulationen sollen durch die periodischen Aufzeichnungen über Jahre erschwert und die gesetzliche Verpflichtung, den tatsächlichen Kilometerstand nach Reparaturen oder Tausch wiederherzustellen, eine lückenlose Dokumentation ergeben.
