Ausdrücklich verboten werden soll auch das Internet-Surfen während der Fahrt. Die deutliche Ausweitung des Verbots, mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, ist im novellierten KfG (Kraftfahrgesetz) enthalten, das der Verkehrsminister im Ministerrat am 15. März vorlegt und damit bei einer der häufigsten Unfallursachen ansetzt.