Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 15.000 € und Barumsätzen über 7.500 € – dies ist in den meisten Autohäusern und Kfz-Betrieben der Fall – müssen alle Transaktionen elektronisch aufzeichnen. Außerdem gilt ab dem neuen Jahr die Belegpflicht: dem Kunden muss ein Beleg über den Barverkauf ausgestellt werden, den dieser bis zum Verlassen der Geschäftsräume bei sich führen soll.
Loco-Soft-Nutzer können die neuen Gesetzesvorgaben einfach und betriebsnah umsetzen. Das Programm bietet die Möglichkeit, Rechnungen und Barumsätze über die Faktura- & Kassenmodule abzuwickeln. Diese Funktionen sind einer Registrierkasse gleichzusetzen. Das Kassenprogramm bucht die Einnahme und erstellt einen Quittungsbeleg, auf dem die nach der gesetzlichen Regelung erforderlichen Angaben wie Leistungsbezeichnungen, Mengen und Steuersätze enthalten sind. Mit diesen integrierten Programmfunktionen stehen die Anwender ohne Mehrkosten auf der sicheren Seite, betont Loco-Soft. Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen, bietet Loco-Soft die Hardwarekomponenten Kassenschublade, Bondrucker und Barcodescanner an.
