Der Ersthelfer ist seit 2010 auch für Arbeitsstätten mit bis zu 4 Mitarbeitern vorgeschrieben. Um Kleinbetrieben im Fahrzeughandel die Möglichkeit zu geben, sich auf die Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung einzustellen, war ein Übergangszeitraum bis Jänner 2015 vereinbart worden.

 

Bis jetzt genügte eine 6-stündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, wie sie für den Führerschein erforderlich ist.

 

Im Jahr 2015 müssen nun Ersthelfer, die ihren 6-Stunden-Kurs zwischen 1998 und Ende 2011 absolviert haben,  einen Auffrischungskurs machen.

 

Für jene Ersthelfer, die den 6-Stunden-Kurs in den Jahren 2012 bis 2014 besucht haben, gilt, dass sie den Auffrischungskurs jeweils 4 Jahre danach absolvieren müssen.

 

Bis zum Jahr 2019 müssen dann alle Ersthelfer ihren Auffrischungskurs absolviert haben.

 

Das Merkblatt des Bundesgremiums des Fahrzeughandels und der Erlass des Zentralarbeitsinspektorats sind (weiter unten) zum Download bereitgestellt!