Den Vergleich schlossen die klagende Partei, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, und beklagte Partei, die Rainer Kraftfahrzeughandels AG. Im Wesentlichen geht es darum, dass bei der Bewerbung der Verträge korrekte Hinweise, dass diese nur dann gelten, wenn die Reparatur- und Servicevereinbarung eingehalten wird und um eindeutige Angaben zum effektiven Zinssatz (inkl. Vollkasko). Der genaue Wortlaut ist angefügtem PDF zu entnehmen.