Die Eingaben müssen beim „Andocken“, das vom 1. Oktober bis 31. Dezember erfolgen kann, nämlich nicht nur vollständig und richtig sein, sondern auch 100 % exakt ins System übertragen werden. Daher empfiehlt die Innung, sich bereits jetzt darauf vorzubereiten und vor allem die erforderlichen Angaben und Bescheide zu überprüfen, damit der Andockprozess dann reibungslos funktioniert.

 

Voraussetzung für das Andocken und damit das Update EBV 5.0 ist das vollständig vorausgefüllte Vorbereitungstool, das unter dem ganz unten bereitgestellten Link heruntergeladen werden kann.

 

Damit sollte sichergestellt sein, dass alle Betriebe auch nach dem Stichtag 1. Oktober 2014 noch frische „Pickerln“ ausgefolgt bekommen: Kein Problem für alle, die bereits „angedockt“ sind. Da aber die Bezirkshauptmannschaften ab 1. Oktober an die ZBD angedockt sind, können sie Begutachtungsplaketten nur noch an angedockte Betriebe abgeben.

 

Das Informationsschreiben der Innung, das ebenso wie die Informationen zum Andockprozess und die Änderungen bei der EBV 5.0 (weiter unten!) zum Download bereitgestellt ist, erläutert die erforderlichen Schritte detailliert.

 

Weitere Informationen enthält die AUTO-Information Nr. 2230 auf den Seiten 4 und 8!