Das Problem ist ärgerlich: Weil die Abgasklassenplaketten genau umgekehrt wie die §57a-Begutachtungsplaketten gestaltet sind (der Kleber ist auf der Oberseite), verkleben die Nadeln bei Verwendung der elektronischen Perforiergeräte. Die Bundesinnung der Kfz-Techniker hat das Umweltministerium veranlasst, ein Schreiben herauszugeben, mit dem die Zeit bis zur Kundmachung der Novelle überbrückt wird, da seit 1. Juli 2014 die Kennzeichnungspflicht gilt.

Die Dokumente über die Vollziehung der IG-L Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung haben wir zum Download weiter unten bereitgestellt! Weitere Details enthält die aktuelle AUTO-Information Nr. 2228 vom 11. Juli 2014!