Die Kontrollen sollen verhindern, dass nicht mehr reparierfähige Wracks oder Gebrauchtfahrzeuge, die eigentlich unter die Kategorie gefährlicher Abfall einzustufen wären, gesetzwidrig exportiert werden.

 

Dem Abnehmer des Gebrauchtfahrzeugs, das exportiert wird, ist eine „Bescheinigung über die Reparaturfähigkeit eines Fahrzeugs“ – die unten zum Download bereitgestellt ist – auszustellen und mitzugeben.

 

Weitere Details zum Thema Gebrauchtwagenexport und Autowracks enthält die aktuelle Ausgabe Nr. 2225 der AUTO-Information vom 18. Juni 2014!