Demnach würden vermehrt Beschwerden und Anfragen auftreten, dass Lenkern die Weiterfahrt verweigert wird, die Probefahrtkennzeichentafeln abgenommen und/oder Strafen verhängt werden. Bis zu Klärung müsse davon ausgegangen werden, dass österreichische Probefahrtkennzeichen in Italien nicht anerkannt werden. In unten stehendem PDF finden Sie das Rundschreiben des BMVIT in vollem Wortlaut.
