Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl weist zum Beispiel auf die neuen Bremswerte hin. Für Fahrzeuge ab Erstzulassung 6/2010 gilt ein Wert von 58 Prozent, bei älteren Autos sind es 50 Prozent. Alle Details finden sie im Bundesgesetzblatt sowie den Anlagen, die Sie untenstehend downloaden können.
