Nach der Einführung des Stufenführerscheins und des Mopedausweises vor 22 Jahren und deren Adaption im Jahr 2003, erfolgt nun im Rahmen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ein weiterer wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung und Ausbau dieses Modells: Wer in Zukunft ein Moped lenken will, muss eine Lenkerberechtigung der Klasse AM besitzen. Das bedeutet, dass Motorradfahrer ab 19. Jänner 2013 ein dreistufiges Modell durchlaufen müssen und so sukzessive Fahrerfahrungen sammeln können.

 

Der Einstieg wurde auf das Mindestalter von 16 Jahren herabgesetzt, dennoch erwarten sich die Experten einen Rückgang bei Moped- und Motorradunfällen, wie bei Einführung des Probeführerscheins. "Wir begrüßen die Novellierung der Führerscheinrichtlinie. Jugendliche sind bei Kfz-Versicherungen zwar das höchste Risiko, die Unfallhäufigkeit hat sich aber seit der Einführung des Probeführerscheins deutlich verringert" sagt Erich Leiß, Vorstandsdirektor Wiener Städtische. Diese Maßnahmen würden das Sammeln von Fahrerfahrungen unterstützen und so das Versicherungsrisiko reduzieren.