Der ÖAMTC rät Autofahrern, diese Neuregelungen zu beachten, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Die neuen Umweltzonen in Deutschland (Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung) dürfen seit 1. Jänner 2013 nur von Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren werden. Weiters darf keine der über 50 Umweltzonen in der BRD mehr von Autos mit Schadstoff- oder roter Plakette befahren werden.
Bei Missachtung droht eine Strafe von 40 €. Teurer wird in Deutschland ab 1.4.2013 auch das Überschreiten der Parkdauer, die Strafen werden um 5 € angehoben und betragen dann zwischen 10 und 30 €. Mit 1. Jänner 2013 ist in der Schweiz das Verkehrssicherheitsprogramm „Via sicura“ in Kraft getreten. Unter anderem sieht es verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver Geschwidigkeitsübertschreitung und riskanten Überholmanövern vor. Neben Fahrzeugentzug können auch Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren verhängt werden.
Auto- und Motorradfahrer müssen in Frankreich ab 1.3.2013 ein Alkomessgerät mitführen, tun sie dies nicht, müssen sie mit einer Strafe von 11 € rechnen. Motorradfahrer und deren Beifahrer sind seit 1. 1. 2013 verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen, Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 15 € geahndet.
