Diese Regelung ist Teil einer Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 4. 12. den Ministerrat passierte und Ende Jänner 2013 im Nationalrat beschlossen werden soll. Die Begründung: Eine Hand muss das Fahrrad lenken, die zweite zum Anzeigen von Abbiegemanövern frei sein (im Pressetext des Verkehrsministeriums wurde übrigens die Abgabe von „Blinkzeichen“ genannt, als ob Fahrräder mit Blinkern existieren würden, Anm.).

 

Die Strafen werden analog jenen beim Handy-Verbot im Auto festgelegt, also mit 50 Euro. Laut Angaben des Verkehrsministeriums existieren in Österreich 7 Mio. Fahrräder, der Anteil der Radler am Gesamtverkehrsaufkommen stieg in den vergangenen fünf Jahren um 40 %. Viele Chancen also aufs Abkassieren!