Ab kommendem Jahr planen Stadt und Gemeinde deutlich mehr Einnahmen durch Verkehrsstrafen. Das angestrebte Ziel stellt faktisch eine Verdoppelung der Strafgelder dar, indem auch die Beifahrer zur Kasse gebeten werden.

 

Und die Idee der landesweit geplanten Bußgeldverordnung ist ausbaufähig. In Ausweitung des Erlasses können dann sämtliche Insassen im Erwachsenenalter für ein Verkehrsvergehen des Lenkers abgestraft werden. Eines beruhigt: Außer dem straffälligen Fahrer kann, unabhängig der Schwere des Delikts, kein Führerschein abgenommen werden.

 

Heute sarkastisch, aber morgen vielleicht schon Wirklichkeit.