„Für die Autobranche muss die logische Folge daraus lauten, mit jener Versicherung zusammenzuarbeiten, die als einzige keine Wrackbörse verwendet und Reparaturen bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes ermöglicht“, rät Ernst nachdrücklich zu Kooperationen mit der Garanta. Die Vorteile des berufsständischen Versicherers würde man derzeit auch im eigenen Haus durchkalkulieren, habe man doch alleine im Vorjahr 43 havarierte Fahrzeuge an Bieter aus den Wrackbörsen „verloren“.
Neue juristische Schritte gegen die Restwertbörsen beurteilt Ernst nach der abgewiesenen Klage des Vereins für Konsumenteninformation dagegen als wenig erfolgversprechend: „Dass ein anderer OGH-Senat anders entscheidet, ist zwar theoretisch möglich, aber nicht sonderlich wahrscheinlich.“
Ein ausführliches Interview mit Komm-Rat Burkhard Ernst lesen Sie in der morgigen Ausgabe unserer Wochenzeitung „Eurotax AUTO-Information“.



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