„Praxisfremd und konsumentenfeindlich“ ist für Komm.-Rat Burkhard Ernst das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs, in dem die „Totalschadenklausel“ für rechtmäßig befunden wurde. Der Bundesgremialobmann fordert die Autohäuser auf, nun ihr wirtschaftliches Gewicht in die Waagschale zu werfen.
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