Vor wenigen Tagen hatte der Verkehrsclub Österreich publiziert, dass im Jahr 2011 in Österreich 143.817 Pkws von Unternehmen und Gebietskörperschaften ohne betriebliche Verwendung (also z. B. nicht als Taxi oder für den Straßendienst) neu zugelassen wurden. Der VCÖ ärgert sich vor allem darüber, dass die private Nutzung solcher Fahrzeuge als Sachbezug versteuert wird, und fordert eine Anhebung der steuerlichen Bewertung des Sachbezugs von derzeit 1,5 auf 2,4 % pro Monat.
Dieser Forderung kann BGO Burkhard Ernst rein gar nichts abgewinnen: Er spricht wörtlich von einem „Angriff auf einen gerechtfertigten Einkommensbestandteil der Arbeitnehmer“. Dienstautos seien auch im Interesse der Umwelt und der Verkehrssicherheit, da sie regelmäßig angeschafft würden. Ernst glaubt auch nicht, dass die Arbeitnehmer verstärkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren würden, sollten sie das Dienstauto nicht privat nutzen dürfen: Dann würde der Schadstoffausstoß noch weiter steigen, da das durchschnittliche Alter eines Privat-Pkw deutlich höher liege als bei einem Firmenauto.
Sollte der Staat die Förderungen bei Dienstautos kürzen, würde dies einen Wirtschaftszweig schädigen, der wesentlich zum Wohlstand in Österreich beitrage, so das Resümee von  Ernst.