Der wegen Urkundenfälschung in der Causa Jagersberger/Skala (GZ: 10bs413/11b) verurteilte Mag. Dr. Karl Bickell muss nun nur noch für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem muss er die Kosten des Einspruchsverfahrens selbst tragen. Voraussetzung für die teilbedingte Strafe ist, so die Begründung des Gerichts, dass Bickell nicht wieder rückfällig wird. Für das Gericht ist der Freiheitsentzug „speziell präventiv unabdingbar“.
Bickell hat mit seinen automobilen Karriereversuchen noch weitere Strafverfahren gegen sich zu gewärtigen. Er hat u. a. mit seinen „Skala-in-Gründung“ genannten Firmenkonstruktionen versucht, Jagersberger in Graz und Automondial in Wien in seine vom Gericht als kriminell gewerteten Absichten einzubeziehen.
