Für den inhaltlichen Teil zeichne die Bundesinnung, für Produktion, Druck und Vermarktung der ÖWV verantwortlich, erläutert BIM-Stv. Ing. Josef Puntinger. Der Kooperationsvertrag, der auch die Produktion elektronischer Mängelkatalog-Versionen beinhaltet, ist auf 5 Jahre geschlossen. Eine danach allfällige Vertragsauflösung würde der Bundesinnung alle diesbezüglichen geistigen Urheberrechte zubilligen. Nun werden von der Bundesinnung die Teams zusammengestellt, die vom ÖWV bezahlt werden. Sowohl der ÖWV als auch die Bundesinnung bestätigen, dass Wiens LGO Ing. Werner Fessl diesem Team nicht angehören wird und auch die Mitarbeit des Rechtsexperten Mag. Karl-Heinz Wegrath unwahrscheinlich ist, weil der rechtliche Teil im neuen Mängelkatalog anderwärtig als Download den Nutzern zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Bundesinnung hat für die Aktion ein Budget zur Verfügung gestellt, das am Ende eines Jahres mit den Vermarktungserlösen aus dem Mängelkatalog gegengerechnet wird.
Der Mängelkatalog, Bestandteil der Prüf- und Begutachtungsstellen-Verordnung (PBStV), kostet lt. ÖWV-Plattformmanager Kersten Viehmann 90 Euro in Buchform, 80 Euro als Digital-DVD; beides in Kombination ist um 155 Euro zzgl. Abgaben erhältlich. Unter „Mängelkatalog+“ ist es dem ÖWV gestattet, um 395 Euro eine Netzwerklösung (3 Bücher, 1 DVD, 1 EBV-mehrplatzfähige Version, 1 Qualitätssicherungstool und der Wartungsassistent) anzubieten; die Verlängerungsversion steht mit 360 Euro zu Buche. Weiters ist in Absprache mit der Bundesinnung ein beschränkter Inseratenverkauf möglich.
BIM Friedrich Nagl zeigt sich mit dem nunmehr auf 5 Jahre fixierten Übereinkommen zufrieden, bedeutet das Ergebnis doch entscheidende Einsparungen für die Kfz-Betriebe, die §-57a-Begutachtungen durchführen. Die alte Vereinbarung wurde 2009 im Zuge der Kündigung aller Herausgebervereinbarungen der Bundesinnung mit den Kfz-relevanten Druckprodukten des ÖWV aufgelöst. Der neue Mängelkatalog wird auch seitens des Verkehrsministeriums nicht über §-57a-Begutachtungsplakettenerlöse subventioniert, legen die Kooperationspartner Wert auf diese Feststellung.