Die Kfz-SV-Tätigkeit teilt sich üblicherweise in zwei Bereiche. 1. Die Tätigkeit im Gerichtsauftrag für das Gericht. Für alle diesbezüglichen Belange ist der Fachgruppenobmann kompetenter Interessensvertreter. 2. Die weitere Tätigkeit ist die als Kfz- Techniker außerhalb der Gerichtstätigkeit. Für alle diesbezüglichen Belange ist die Kfz- Landesinnung die kompetente Interessensvertreterin. Wielke steht allen zur Verfügung, ob sie nun Aufträge vom Gericht erhalten oder nicht. Mitgliedern helfen kann er in außergerichtlichen Angelegenheiten aber nur außerhalb seiner Tätigkeit als Gerichts-SV-FG- Obmann.
Der Gerichts-SV-Verband (ein Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft) hat nichts mit der Bundes- oder Landesinnung zu tun (Kammer, Pflichtmitgliedschaft). Die drei Delegierten, die die Interessen des Landesverbands gegenüber dem Hauptverband (österreichweit) zu vertreten haben (KR Deutsch, DI Glaser und W. Bauer) werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die genannten Herrn wurden für 4 Jahre auf demokratische Weise gewählt.
Vor 8 Jahren hat KR Dietrich nirgends interveniert, sondern es wurde statutengemäß in der Fachgruppe (Kfz, Piloten, Seilbahnen etc.) ein demokratische Wahl abgehalten, bei der Wielke gewählt wurde. Er ersuchte nach Ablauf dieser Periode Herrn KR Deutsch (Innungsmeister-Stellvertreter), sich bei der Wahl zur Verfügung zu stellen, er musste aber wegen außerordentlicher beruflicher Überlastung absagen. Bei der Wiederwahl vor 4 Jahren wurde Wielke trotz eines zweiten Kandidaten auf demokratische Weise – offensichtlich war man mit seiner Leistung für die Mitglieder zufrieden - einstimmig wiedergewählt.“
