Derzeit können Dienstwagen bis zu einem Kaufpreis von 40.000 € von Unternehmen steuerlich abgesetzt werden. Nutzen Dienstnehmer den Wagen auch privat, müssen von diesen 1,5 % (also bis 600 €/Monat) des Kaufpreises als „Sachbezug“ versteuert werden. Dieser Betrag ist mit maximal 300 € pro Monat (3.600 €/Jahr) gedeckelt – allerdings nur dann, wenn nachweislich (Fahrtenbuch!) nicht mehr als 500 km monatlich für Privatfahrten zurückgelegt werden. Dem VCÖ scheint dies dennoch viel zu nieder: „Die steuerlichen Begünstigungen sind sozial ungerecht. Davon profitieren hauptsächlich Besserverdiener. Die Sekretärin und der Fließbandarbeiter haben nichts davon, dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen“, verkündete VCÖ-Sprecher Christian Gratzer vor wenigen Tagen in einem Beitrag der „Zeit im Bild“.
Der VCÖ spricht nun von „Steuerschlupflöchern“, die man stopfen müsse. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten würde eine weitere Steuererhöhung Österreichs Klein- und Mittelbetriebe einmal mehr voll treffen, da sie Lohnnebenkosten in die Höhe schnalzen ließe. Gleichzeitig müssten auch die Arbeitnehmer (noch) höhere Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeträge abliefern.
Die Mär von der Firmenwagen-Flotte, die von wenigen Privilegierten auch für Spazierfahrten aller Art praktisch gratis genutzt wird, und mit der der VCÖ Öl ins Feuer der Neidgesellschaft gießt, kann getrost ad acta gelegt werden: Dienstautos dienen fast ausschließlich dem Unternehmenszweck, der Anteil privat zurückgelegter Wege ist minimal.
Deshalb an dieser Stelle eine Bitte an den VCÖ: Verschonen Sie uns mit neuen Steuervorschlägen!
www.vcoe.at/de/presse/aussendungen-archiv/details/items/2011-018
