Dazu braucht der frischgebackene Meister lediglich das ausgefüllte Formular zusammen mit seinem Prüfungszeugnis und dem Nachweis, dass die Prüfungsgebühr bezahlt wurde, an das Wirtschaftsministerium, Abteilung I/6 via e-Mail: post@i6.bmwfj.gv.at senden. Den Absolventen wird dann 1/3 der Prüfungstaxe rückerstattet.
Die Einreichung wird erst ab dem 1.1. 2012 möglich sein; eingereicht werden können aber alle positiven Zeugnisse von Meisterprüfungen, die ab dem 1. 11. 2011 absolviert wurden.
www.bmwfj.gv.at
