Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta Versicherung Österreich: „Als der Branchenversicherer des Kfz-Gewerbes sind wir von Garanta sehr daran interessiert, dass Kunden umfassend über ihren Versicherungsvertrag informiert sind und dass es im Autohaus zu keinen unnötigen Diskussionen kommt. Wir haben daher den Wunsch der Arbeiterkammer, der auch von den Kfz-Technikern unterstützt wird, umgesetzt. Auf dem zweiseitigen Produktinformationsblatt sind kurz und bündig die wesentlichen Inhalte des Versicherungstarifes zusammengefasst. Der Kunde erfährt in wenigen Sätzen, um welche Versicherung es sich handelt und welchen Schutz diese bietet, welche Leistungen die Versicherung im Schadensfall erbringt und welche Leistungen ausgeschlossen sind. Daneben werden die Pflichten des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit und im Schadensfall erläutert. Auch der Hinweis, dass die Garanta das Fahrzeug im Totalschadensfall zur Restwertermittlung nicht in eine Wrackbörse stellen wird, ist zu lesen. Vielmehr wird der Restwert durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen unter ortsüblichen Maßstäben festgelegt.“
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