Die Wirtschaftskammer Österreich warnt diesbezüglich vor irreführenden Zahlungsaufforderungen. Es werden dabei häufig amtlich klingende Bezeichnungen verwendet, die Schutzrechtsinhaber dazu verleiten sollen, ihre Patente, Marke oder Muster in nicht amtliche Register oder Publikationen einzutragen. Neben dem Österreichischen Patentamt sind zahlreiche nationale Patent- und Markenämter, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und die Weltorganisation für geistiges Eigentum mit diesen irreführenden Angeboten konfrontiert.
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