Der am 3.2. vom Finanzministerium veröffentlichte Erlass bringt eine Klarstellung hinsichtlich der durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 22.12.2010 aufgehobenen Mehrwertsteuer-Belastung durch die NoVA. Laut Kandelhart sei es gelungen, die vorgesehene Übergangsfrist einem Wunsch der Branche entsprechend auf 30.6.2011 zu verlängern.
Der Erlass mit allen Details zum Import von Neu- und Gebrauchtwagen aus dem Ausland ist als PDF-Datei abrufbar.



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