Mag. Martin Hoffer, Jurist beim ÖAMTC, weist darauf hin, dass das diesbezüglich die Fahrzeughersteller betrifft, da neue Modelle eines Fahrzeugtyps, die ab jetzt produziert werden, erst jetzt typengenehmigt werden und danach auf den Markt kommen. Hoffer: „Die Autos, die aktuell in den Autohäusern gekauft werden können, sind schon längst in der EU typengenehmigt. Ältere Fahrzeuge müssen nicht umgerüstet werden. Auch bei einem Fahrzeugimport ist die Neuregelung nicht relevant, weil das keine Typengenehmigung, sondern nur eine Zulassung darstellt.“
Das Tagfahrlicht besteht aus speziellen, blendfreien und sparsamen Leuchten, die automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug in Betrieb genommen wird. Hoffer: „Es handelt sich nicht um das Fahren mit eingeschaltetem Licht am Tag, wie es in manchen Ländern vorgeschrieben ist.“
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