Bei der Begrenzung der Abgase auf 147 g CO2/km ab dem 1. Jänner 2020 folgten die Umweltminister dem mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission erarbeiteten Kompromiss. Auch der Industrieausschuss der EU hatte bereits davor eine Emissionsgrenze von 150 g CO2/km „abgesegnet“. Der Emissionsgrenze, die ab Anfang 2020 alle Transporter erreichen müssen und die einem Verbrauch von rund 5,6 l Diesel entspricht, wurde für 2017 ein Zwischenziel von 175 g CO2/km (entsprechend 6,7 l Diesel) vorgelagert (dessen Einführung der Industrieausschuss sogar bereits ab 2015 akzeptiert hätte). Die neue Regelung diene vor allem der Umwelt, schone aber auch den Geldbeutel der Fahrzeugbenutzer, betonten die Minister.
