Trotz langwieriger Besprechungen war mit den Konsumentenvertretern keine Einigung möglich. Das Bundesgremium ersucht in einer offiziellen Aussendung, ab sofort nur mehr Verträge für Neufahrzeuge zu verwenden, die dem neuen Musterkaufvertrag (siehe Anhang) entsprechen, weil die alten Musterkaufverträge für Neufahrzeuge nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen. Ihre Gültigkeit behalten hingegen die von RA Dr. Friedrich Knöbl ausgearbeiteten Vermittlungsaufträge für Neufahrzeuge durch Markenwerkstätten, die weiterhin über den A&W-Verlag bezogen werden können.
Der neue Musterkaufvertrag ist im Anhang als PDF abrufbar!
