Deutschlands Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer reagiert damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang diffusen Vorschriften verfassungswidrig sind. Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich eine den Wetterverhältnissen angepasste geeignete Bereifung vor. Sie lässt aber offen, wie diese konkret beschaffen sein soll.
Eine kurzfristige Übergangsregelung der Straßenverkehrsordnung ist in Vorbereitung und soll bis zu einer einheitlichen EU-Vorschrift gelten.
James Tennant, Obmann des VRÖ (Verband der Reifenspezialisten Österreichs), begrüßt diese deutsche Initiative im Sinne einer Synchronisation mit der österreichischen Straßenverkehrsordnung.



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