Es ist schon drei Monate her, seit die Europäische Union in Brüssel ihre Entscheidung über die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) bekannt gegeben hat. Doch noch immer wissen nicht alle in der Kfz-Branche, was in Sachen Kfz-Vertrieb bzw. bei Service und Ersatzteilen auf sie zukommt.
In einem zweiseitigen „Merkblatt für KFZ-Betriebe“ sind nun alle relevanten Details zusammengefasst. Wichtig ist vor allem der fett gedruckte Hinweis für Neuwagen-Händler, dass wegen der Anwendbarkeit der Schirm-GVO ab 1.6.2013 keine Notwendigkeit bestehe, bestehende Verträge zu kündigen. Eine Anpassung der Verträge an die neue Rechtslage genüge.
Das Merkblatt des Bundesgremiums des Fahrzeughandels kann im Anschluss an diese Meldung heruntergeladen werden!